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…und falls doch noch was dazwischen kommt – STORNOBEDINGUNGEN lt. AGB für die Hotellerie

Bei einem Storno treten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 in Kraft. Hier dürfen wir einen kurzen Auszug daraus zu Ihrer Information anführen:

Hier dürfen wir einen kurzen Auszug daraus zu Ihrer Information anführen:

Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr (Standartrate) 
5.5 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
5.6 Außerhalb des im § 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis
bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis
in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006).

Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr (Longstayrate).
Zusätzlich zur Standartrate finden Sie auf unserer Buchungsplattform auch die sog. nicht stronierbare Longstayrate. Diese wird zu einem etwas günstigeren Preis ab einer gewissen Anzahl an gebuchten Nächten (meist 5 oder 7) angeboten. Diese Rate ist allerdings nicht stornierbar und der Reisepreis ist bei Buchung fällig.

Bei Anzahlungen, die mittels Kreditkarte getätigt wurden und anschließenden Stornierungen erlauben wir uns 5% des Anzahlungsbetrages management fee einzubehalten! Und falls doch etwas dazwischen kommt?
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